Keine generelle Maskenpflicht in den Thüringen-Kliniken
- Pressemitteilung
Hygiene ist entscheidend für die Sicherheit und die schnelle Genesung unserer Patienten. Zum Schutz vor den für diese Jahreszeit typischen Infektionskrankheiten und zum Schutz gegen das Coronavirus kann auf einzelnen Stationen der Thüringen-Kliniken in Saalfeld, Rudolstadt und Pößneck eine Maskenpflicht angeordnet werden, die für Mitarbeitende und Patienten genauso gilt wie für Besucher und Begleitpersonen.
Einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske sollten Menschen mit Erkältungssymptomen bis zur Symptomfreiheit in den Thüringen-Kliniken tragen. In sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel der Onkologie, kann das Tragen einer Maske, die Mund und Nase bedeckt, verpflichtend sein.
Deshalb empfehlen die Geschäftsleitung und die Klinikhygiene allen Besucherinnen und Besuchern, vor dem Besuch an einem der Klinikstandorte eine Maske einzustecken. An den Rezeptionen kann natürlich jederzeit eine Maske erworben werden.
Eine generelle Maskenpflicht besteht in den Thüringen-Kliniken nicht.