Wir sind drei Hygienefachschwestern, ein Hygienefachpfleger und ein Hygienearzt. Eine enge Zusammenarbeit haben wir mit unserem hygienebeauftragten Pflegepersonal und den Hygienebeauftragten Ärzten, die in allen Abteilungen der Thüringen-Kliniken zu finden sind. Auch zu den Gesundheitsämtern des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Saale-Orla-Kreises besteht jederzeit Verbindung.
Die Hygienefachschwester und der Hygienefachpfleger berät die Klinikleitung bei allen Maßnahmen, die der Erkennung, Vermeidung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und der Gesunderhaltung der Patienten, Mitarbeitern und Besuchern dienen – unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte. Sie unterstützt die Krankenhausleitung bei der Umsetzung aller krankenhaushygienischen Belange.
- regelmäßige Begehungen aller Bereiche des Krankenhauses,
- Erkennen, Erfassen und Bewerten (Surveillance) von Krankenhausinfektionen, (Beteiligung am Krankenhausinformationssurveillancesystem-KISS)
- unterrichtende, beratende Tätigkeiten der Mitarbeiter,
- Beratung und Empfehlung bei der Auswahl und Einführung von Medizinprodukten,
- Hygieneteambesprechungen und Hygienekommissionssitzungen,
- Erstellen des Hygieneplans und der Desinfektionspläne aller Bereiche,
- Erstellen von Standards bei speziellen Erkrankungen und speziellen Erregern,
- Durchführung von Umgebungsuntersuchungen zum Zweck der Qualitätssicherung und zur Ursachenforschung bei Ausbrüchen,
- enge Zusammenarbeit mit dem Team des Operationssaales – dem Herzstück jeder Klinik,
- enge Zusammenarbeit mit der Klinikhygienikerin, dem Gesundheitsamt und allen Abteilungen der Klinik.
Die Aufgaben, Inhalte und Verantwortlichkeiten der Krankenhaushygiene sind durch diverse Rechtsnormen und Richtlinien vorgegeben. So haben die meisten Bundesländer Krankenhausgesetze und, darauf basierend, Krankenhaushygieneverordnungen erlassen. Wesentliche Anforderungen enthält auch die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI). Sowohl in der Richtlinie als auch in den Verordnungen wird die Bestellung eines/einer Hygienebeauftragten gefordert. Hygienebeauftrage sind für die Hygiene in den ihnen zugewiesenen Krankenhausabschnitten zuständig. Der/die Hygienebeauftragte führt die von der ärztlichen Leitung festgestellten Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen im Einvernehmen mit der Krankenhaushygienikerin oder dem Krankenhaushygieniker und in Zusammenarbeit mit der Hygienefachschwester bzw. dem Hygienefachpfleger durch. Beim Hygienebeauftragten soll es sich um einen erfahrenen Arzt bzw. Ärztin handeln, der/die entsprechend den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes fortgebildet ist.
Die Thüringen-Kliniken haben an allen Standorten sowohl Hygienebeauftragte Ärzte sowie auch Hygienebeauftragte in der Pflege mit vorgeschriebener Ausbildung. Sie sind das Bindeglied zu den Hygienefachschwestern und ermöglichen einen kurzen Dienstweg und eine gute Kommunikation in die einzelnen Bereiche.
Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsvehikel von Krankheitserregern. Deshalb gehört die Händehygiene zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Krankenhausinfektionen. Die Hand kann darüber hinaus als Infektionsquelle fungieren, wenn sich Mikroorganismen in den oberen Schichten der Haut oder in infizierten Läsionen vermehren und von dort freigesetzt werden, was in der Infektionsprophylaxe zu berücksichtigen ist. Die unterschiedlichen Maßnahmen der Händehygiene dienen dem Schutz vor der Verbreitung von Kontamination der Haut mit obligat oder potenziell pathogenen Erregern, der Entfernung und/oder Abtötung transienter Mikroorganismen, der Reduktion der residenten Flora und der Entfernung von Verschmutzungen.
Zur Händehygiene gehören das Händewaschen, die Händedesinfektion und die Handpflege!
Gemeinsam mit den Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege aller Standorte der Thüringen-Kliniken bereiten die Hygienefachschwestern jährlich die Aktionstage „Saubere Hände“ vor, die auf die besondere Bedeutung der hygienischen Händedesinfektion aufmerksam machen. An den Ständen an allen Klinikstandorten können sich Patienten, Besucher und Mitarbeiter über Qualität und Sicherheit im Bereich der Hygiene informieren, die Hände zu desinfizieren und danach unter einer UV-Lampe das Ergebnis bestaunen. An den Aktionstagen beteiligen sich die Thüringen-Kliniken seit 2008.
Die Thüringen-Kliniken sind eines von 713 Krankenhäusern, die bundesweit an der Aktion teilnehmen. Die Idee dazu kam von der Weltgesundheitsorganisation WHO, die sich zum Ziel gesetzt hat, weltweit die Zahl der Krankenhausinfektionen zu senken. Die Händedesinfektion ist die älteste und wirksamste Methode zum Schutz von Patienten und Personal vor Infektionen. Weitere Informationen sind der Webseite der Aktion „Saubere Hände" zu entnehmen.
Den aktuellen Inhalt der Hygieneordnung sowie alle wichtigen Formulare finden sie im BITqms der Thüringen-Kliniken unter Punkt 4. Organisatorisches, 4.5. Hygiene.
Jede Klinik hat einen Hygienebeauftragten Arzt und jede Station bzw. Abteilung eine/n Hygienebeauftragte/n der Pflege. In unserer Klinik sind drei Hygienefachschwestern und ein -pfleger tätig. Diese Persönlichkeiten aus dem Pflege- bzw. ärztlichen Dienst helfen bei der Qualitätssicherung und bei der Umsetzung von Anweisungen. Bitte erkundigen Sie sich nach dem für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Ihr persönliches, korrektes Verhalten ist die Basis einer effektiven Hygiene!
- Waschen Sie ihre Hände, wenn Sie den Dienst antreten bzw. wenn ihre Hände verschmutzt sind. Hände danach abtrocknen und dann erst desinfizieren!
- Desinfizieren Sie ihre Hände so oft, wie möglich!
Mit Hilfe der Händedesinfektion lassen sich viele Infektionen vermeiden.
Der Hauptübertagungsweg ist die Hand!
- Beherrschen Sie Ihre Hände!
- Denken Sie bei der Desinfektion auch an Ihr Stethoskop, Stauschläuche, Blutdruckmanschetten etc!
Wichtiger Hinweis für das ärztliche Personal: Sie sind zur Meldung nosokomialer Infektionen gesetzlich verpflichtet!