- Ein Besucher pro Patient für maximal zwei Stunden am Tag.
- Besucht werden können Patienten täglich zwischen 15 und 17 Uhr.
- Alle Besucher müssen verpflichtend eine OP-Maske (Mund-Nasen-Schutz) tragen (der Mund und Nase bedeckt).
Ausgenommen dieser Regelung sind Pandemiestationen und Patienten mit Coronainfektion sowie alle Stationen des Zentrums für Seelische Gesundheit. Sonderregelungen sind mit den entsprechenden Stationen vorab zu klären.
Diese Regelung betrifft die Klinikstandorte Saalfeld, Rudolstadt und Pößneck.
Auf der Wochenstation in Saalfeld gilt diese Besuchsregelung:
- keine Einschränkung der Besuchszeiten und der Anzahl der Besucher
- (Geschwister-)Kinder dürfen zu Besuch kommen
- Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für alle Personen ab sechs Jahren, wenn weitere Patientinnen einer anderen Familie im Zimmer sind.
- Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder Fieber ist von Besuchen abzusehen.