Dringlichkeitseinschätzung

Unmittelbar nach Ihrer Registrierung in der Notaufnahme übernimmt eine qualifizierte Fachkraft die standardisierte Dringlichkeitseinschätzung mittels nach ESI-Triage (= Emergency severity index) mit dem Ziel, dass der richtige Patient zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort behandelt wird und das Notfallsystem mit den kaum planbaren Patientenströmen dem ökonomischen Druck dauerhaft standhält. Lebensbedrohliche Erkrankungen werden priorisiert.  Hierzu zählen beispielsweise starke Brustschmerzen, Luftnot, schwere allergische Reaktionen, Bewusstseinsstörungen, Sprachstörungen oder Lähmungserscheinungen, Komplikationen bei der Schwangerschaft, Knochenbrüche, starke Blutungen oder Starkstromunfälle.

Nicht sehr dringliche Fälle sind kleinere Platzwunden, Prellungen, leichtere Schmerzen, chronische Beschwerden oder Abklärungen, weil der Hausarzt oder ambulante Facharzt nicht erreichbar ist. 

Bitte beachten Sie, dass die Notaufnahme kein Ersatz für den Hausarzt oder das MVZ in der sprechstundenfreien Zeit ist. Dies liegt in der Zuständigkeit der KV-Notdienstes, der KV Bereitschaftspraxis (link 116117) bzw. den Vertretungsärzten 116117. 

 

Ambulant oder stationär?