Inhalt:
Das Pflegeberufegesetz hat ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz abgelöst. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten. Laut dem neuen Pflegeberufsgesetz muss nun jede Praxisanleitung einen Fortbildungsumfang von 300 Stunden nachweisen. Vor 2020 abgeschlossene Weiterbildungen zum Praxisanleitung haben auch mit 200 Stunden Bestandsschutz.Weiterhin müssen im Rahmen der neuen Verordnung jedes Jahr 24 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
Zielgruppe: Praxisanleitung (pflegerische Bereich)
Referent*in: Sebastian Gröbe (Bundesministerium)
Teilnahmegebühr: 130,00 € zzgl. MwSt.